Mit dem Sportversichersicherungsvertrag hat der BLSV für seine Mitglieder ein Sozialwerk
entwickelt, das mit Versicherungsleistungen ausgestattet ist, die nur durch die Solidarität
der Gemeinschaft aller Sportler möglich ist. Das Sozialwerk des BLSV setzt voraus, dass
bestimmte Grundsätze beachtet werden:
1. Der Sportversicherungsvertrag ist nur als Beihilfe gedacht. Er kann die private Vorsorge
nicht ersetzen.
2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss gewährleistet sein. 

 

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Wenden Sie sich bitte danach direkt an die Geschäftsstelle des TV Hösbach.

 

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